Mietbedingungen und
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mietbedingungen für Mietverträge

§ 1          Vertragsberechtigte

Mieter ist jede natürliche oder juristische Person im Sinne eines Unternehmens mit dauerhaftem Wohn- bzw. Unternehmenssitz in Deutschland. Es erfolgt keine Vermietung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Der Mieter bzw. Zeichnungsberechtigte muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. Mietverträge von automatischen externen Defibrillatoren (AED) werden ausschließlich mit Unternehmern (nachfolgend „Mieter“) aus Industrie, Handwerk, Gewerbe und selbstständig beruflich Tätigen geschlossen. Die für die Bereitstellung von AED geltenden Bestimmungen sind in § 11 zusammengefasst. Unternehmer im Sinne dieser Bedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtskräftige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2          Gegenstand und Leistung

saveAlife & dein-notfallkoffer.de (im Folgenden „Vermieter“ genannt) stellt dem Mieter für die vertraglich vereinbarte Zeit die im Mietvertrag benannte Notfallausrüstung zur Verfügung. Vor Erreichen des Ablaufdatums oder eines anstehenden Wartungstermins wird das betroffene Equipment vom Vermieter kostenlos ausgetauscht. Es entstehen dadurch keine Kosten für den Mieter. Der Mieter sendet das ausgetauschte Material, wenn nicht anders vereinbart zurück an den Vermieter. Dieser übernimmt die Kosten für den Rückversand der Artikel an den Vermieter zu den in §7 genannten Bedingungen. Diese Verpflichtung besteht nicht für Verbrauchsmaterial, welches in den nächsten drei Monaten das Mindesthaltbarkeitsdatum überschreitet oder wenn der Vermieter schriftlich darauf verzichtet.

Das überlassene Equipment wird neuwertig übersandt. Es wird vor dem Versand durch den Vermieter oder einen Kooperationspartner auf Funktion geprüft. Für die Überlassung der Notfallausrüstung wird die Monatsmiete gemäß Mietvertrag fällig.

Der Versand der Rechnungen pro Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Wunsch des Kunden und, wenn gewünscht, aus ökologischen Gründe auf elektronischem Wege per E-Mail. Dazu muss der Mieter eine gültige E-Mail-Adresse bereitstellen und ist verpflichtet, das Postfach regelmäßig zu kontrollieren. Wünscht der Mieter eine postalische Rechnung, so sind pro Rechnungsversand 2,50 € fällig.

Diese Bedingungen des Vermieters gelten für alle Verträge über die angebotenen Dienstleistungen, welche der Mieter mit dem Vermieter abschließt. Sie gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen bzgl. Vermietungen, ohne dass der Vermieter nochmals auf sie hinweisen müsste. Der Einbeziehung von entgegenstehenden oder ergänzenden AGB des Mieters wird ausdrücklich widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart.

Für als Verbrauchsmaterialien gekennzeichnete Ausrüstungsgegenstände ist der Vermieter prinzipiell berechtigt, den Ersatz nach Verbrauch bzw. Einsatz am Patienten dem Mieter in Rechnung zu stellen. Im Falle der vertraglichen Vereinbarung eines Rundum-Sorglos-Pakets macht der Vermieter von diesem Recht vor allem nur dann Gebrauch, wenn der Verbrauch an Notfallmaterial auf eine regelmäßige Nutzung außerhalb von Notfallsituationen schließen lässt. Ist der Rundum-Sorglos-Service nicht ausdrücklicher Vertragsbestandteil, so werden Austauschmaterialien nach dem tagesaktuellen Preis in Rechnung gestellt.

Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter jeden Ortswechsel, gleich welcher Art und jede Änderung seiner Bankverbindung unverzüglich mitzuteilen. Vereinbarter Betriebsort des Mietgerätes ist ausschließlich die Lieferanschrift. Änderungen müssen dem Vermieter unverzüglich mitgeteilt werden. Kosten, welche dem Vermieter durch eine nicht mitgeteilte Anschrifts- oder Bankänderung entstehen, trägt der Mieter.

§ 3          Eigentum

Der Mieter ist nicht berechtigt, das Mietgerät aus seinem unmittelbaren Besitz zu entlassen, insbesondere nicht zu verleihen, zu vermieten, zu verpfänden oder anderweitig darüber zu verfügen. Wird das Mietgerät gepfändet oder beschlagnahmt, hat der Mieter den Vermieter unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Der Mieter trägt sämtliche Kosten, welche dem Vermieter für die Aufhebung einer solchen Pfändung oder Beschlagnahme entstehen.

Das bereitgestellte Notfallequipment sowie vermietete Geräte sind und verbleiben Eigentum des Vermieters.

§ 4          Mietbeginn und Dauer

Der Mietvertrag kommt erst mit Annahme des Mietantrags durch den Vermieter zustande.

Liegt der Beginn des Mietverhältnisses nicht zu Beginn eines Monats, so behält sich der Vermieter eine hälftige Berechnung des begonnenen Monats vor. Dieser Anteil wird mit Versand des Materials fällig und wird regelmäßig am 26. des Vormonats (wie in § 4 Zahlung aufgezeigt) per Lastschriftmandat eingezogen. Die erste Monatsmiete sowie alle weiteren Monatsmieten sind jeweils zum Monatsersten im Voraus fällig. Der Vermieter ist berechtigt, statt monatlich auch quartalsweise oder wochenweise abzurechnen.

Das Ende der Mietdauer ist – soweit nichts anders vereinbart – unbestimmt.  Die Mindestmietdauer jedes einzelnen Moduls von Notfallrucksäcken oder -taschen liegt bei, wenn nicht anders vereinbart, einem Jahr. Defibrillatoren haben eine Mindestmietdauer von drei Jahren. Davon abweichende Mindestlaufzeiten werden im Angebot sowie auf der Auftragsbestätigung benannt. Möchte der Mieter von dem Vertragsverhältnis früher von dem Mietvertrag zurücktreten, so werden die bisher gezahlten Monatsmieten auf den Mietpreis der Mindestmietdauer angerechnet.

§ 5          Zahlung

Der Einzug von Rechnungsbeträgen im SEPA-Lastschriftverfahren ist bei allen Mietverträgen als Standard vorgesehen. Der Einzug der Miete erfolgt jeweils zum 26. des Vormonats. Andere Zahlungsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist die vereinbarte Miete innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Sollte eine Servicepauschale berechnet werden, so wird diese direkt nach Vertragsabschluss fällig,

Für den Fall des Zahlungsverzugs behält sich der Vermieter vor, dem Mieter die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Pauschale in Höhe von 45 € in Rechnung zu stellen. Weitere Ansprüche des Vermieters bleiben hiervon unberührt, siehe auch § 5 Kündigung.

Der Mieter kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht wegen solcher Forderungen geltend machen. Der Mieter hat zudem ein Zurückbehaltungsrecht nur im Hinblick auf solche Ansprüche, die unmittelbar mit diesem Vertrag in Zusammenhang stehen. Sämtliche Zahlungen dürfen mit befreiender Wirkung nur direkt an den Vermieter oder an einen von ihm benannten Dritten geleistet werden.

Der Mieter stimmt zu, dass der Vermieter bei einem Zahlungsverzug berechtig ist, seine Forderung gegenüber dem Mieter an ein Inkassounternehmen abzutreten und dieses mit dem Forderungsmanagement zu beauftragen.

§ 6          Kündigung des Mietverhältnisses

Mietverträge von Notfallrucksäcken, -taschen und Betriebs-Erste-Hilfe-Kästen können von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von 14 Tagen zum Quartalsende gekündigt werden. Mietverträge über automatische externe Defibrillatoren verlängern sich jeweils um 12 Monate, sofern sie nicht drei Monate vor Ablauf der Mindestmietdauer gekündigt werden. Hierzu genügt eine formlose schriftliche Kündigung sowie die Anforderung eines Retourenscheines für das komplette Equipment beim Vermieter aus. Dies ist per E-Mail an info@dein-notfallkoffer.de möglich. Die Kosten der Rücksendung werden vom Vermieter übernommen, sofern der Mieter eine Aufforderung zur Rücksendung an den Vermieter gesendet hat. Ansonsten findet für den Fall der ordentlichen und fristlosen Kündigung § 7 Anwendung.

Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist die in diesem Mietverhältnis stehende Notfallausrüstung mit dem kompletten dazu gehörenden Material in einwandfreiem Zustand dem Vermieter zurückzusenden. Dasselbe gilt entsprechend auch für die Kündigung eines einzelnen Bestandteils, Geräts oder Moduls aus dem Notfallequipment. Der Vermieter hat jedoch das Recht, Materialien an den Mieter zu übertragen. Dieser Verzicht auf den Rückversand bestimmter Mietgegenstände ist dem Mieter schriftlich mitzuteilen.

Im Falle einer Kündigung ist der Mieter zur Zahlung der vereinbarten Miete in voller Höhe bis zum Monat verpflichtet, in dem er alle Komponenten und Geräte des ihm bereitgestellten Notfallequipments an den Vermieter oder dessen Beauftragten zurückgibt. Ferner werden die für die vereinbarte Vertragsdauer noch ausstehenden Mieten zur Zahlung fällig. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Der Mietvertrag endet zum Monatsende des Monats mit dem Tag des Eingangs der Mietgegenstände beim Vermieter.

Kommt der Mieter mit mehr als zwei Monatsmieten in Rückstand, hat der Vermieter das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages. Der Vermieter ist weiterhin berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, falls der Verdacht entsteht, dass das bereitgestellte Equipment zu anderen Zwecken als dem Notfalleinsatz verwendet wird oder der Mieter wissentlich falsche Angaben zu sich, zum Unternehmen oder zum Zweck der Miete gemacht hat. Gleichzeitig kann er dem Mieter einen Alternativvertrag anbieten, welcher dem Verbrauch des Mieters entspricht.

Das Recht beider Vertragsparteien, aus anderen wichtigen Gründen das Vertragsverhältnis zu kündigen, bleibt unberührt.

§ 7          Schäden am Mietgegenstand, Haftung, Kaution

Der Mieter hat mit dem Mietgegenstand sorgsam umzugehen. Bei der Rückgabe befindet sich der Mietgegenstand in einem sauberen und ordentlichen Zustand. Entstandene Schäden oder Defekte sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Reparaturen sind nur durch den Vermieter zulässig. Reparaturkosten, welche durch Verschleiß oder einem Materialmangel entstehen, werden vom Vermieter übernommen. Dies gilt ebenfalls für alle entstehenden Wartungskosten. Gibt der Mieter eigenmächtig eine Reparatur bei einem Medizintechniker o. ä. in Auftrag, so trägt er hierfür die entstandenen Kosten.

Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die dem Mieter aus verspäteter Lieferung oder anderweitiger Verzögerung entstehen sowie aufgrund von technischen Mängeln am Gerät. Der Mieter verpflichtet sich, die Ware sofort nach Erhalt zu prüfen und bei Mängeln die Ware entweder nicht anzunehmen oder binnen 5 Werktagen an den Vermieter mit einer Erläuterung der Mängel zurückzusenden.

Der Mieter haftet unbeschränkt für alle Schäden, die durch eine unsachgemäße Behandlung des Mietgegenstandes oder dessen Zubehör entstanden sind. Gleiches gilt für Schäden, die durch eine nichtberechtigte Person entstanden sind, sowie für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt werden. Der Mieter haftet auch für Schäden, die durch Einwirkung Dritter entstehen, wenn sich der Verursacher des Schadens nicht ermitteln lässt. Von dieser Regelung nicht betroffen sind alle Verbrauchsmaterialien (im Mietvertrag gesondert als solche gekennzeichnet), welche zur Benutzung überlassen werden.

Bei Verlust des Mietgegenstandes wird der Sachwert in Rechnung gestellt. Ist dieses Produkt nicht mehr erhältlich, wird diese Regelung auf einen vergleichbaren Artikel angewendet.

§ 8          Versand und Rücksendung

Stellt der Mieter beim Empfang einer Sendung von einem Logistikpartner des Vermieters äußere Schäden an dem Paket fest, so sind diese Schäden schriftlich und bildlich zu dokumentieren und vom Auslieferer gegenzuzeichnen. Bei starken Beschädigungen, welche auch auf die Beschädigung von enthaltenen Materialien schließen lassen, sollte das Paket nicht entgegengenommen werden. In allen anderen Fällen finden § 6 Schäden am Mietgegenstand, Haftung, Kaution sowie § 10 Bereitstellung von automatischen externen Defibrillatoren (AED) Anwendung.

Nach Erhalt der Ausrüstung ist anhand der im Lieferschein gelisteten Artikel Vollständigkeit und ggf. Zustand des Gegenstandes und des Zubehörs durch den Mieter zu kontrollieren und entsprechend zu bescheinigen. Mit dem Versand des Gegenstandes geht die Gefahr auf den Mieter über.

In jedem Fall einer Rücksendung gibt der Vermieter den Rücksendeweg, in der Regel durch Bereitstellung eines Versandlabels, vor. Nutzt der Mieter andere als den vorgegebenen Rücksendeweg, trägt er hierfür die Kosten. Dies gilt ebenso für unfrei versendete Ware.

Bei der Rücksendung der Mietgegenstände, sowohl bei Kündigung eines Vertrags oder -bestandteils als auch bei einem Materialaustausch, wird eine Kontrolle auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit durch den Vermieter durchgeführt. Der Vermieter ist berechtigt, Fehlbestände festzustellen und den Zustand des Gegenstandes und des Zubehörs nach seinem Ermessen verbindlich zu beurteilen. Stellt der Vermieter Mängel an Mietgegenständen fest, die über den vertragsgemäßen sorgfältigen Gebrauch hinausgehen, kann er die Beseitigung der Mängel auf Kosten des Mieters verlangen. Ist der Vermieter in der Lage, diese Mängel selbst zu beheben, ist er ebenso berechtigt, die anfallenden Kosten dem Mieter in Rechnung zu stellen.

Sendet der Mieter auszutauschendes/ausgetauschtes Material nicht fristgerecht innerhalb von vier Wochen nach Versand des neuen Austauschmaterials an den Vermieter zurück, so ist dieser berechtigt das zusätzliche Material abzurechnen. Dazu kann der Vermieter einen entsprechenden Kostenanteil eines Moduls zusätzlich in Rechnung stellen.

§ 9          Datenschutzbestimmungen

Der Vermieter stellt sicher, dass die Daten des Mieters sicher gespeichert und verarbeitet werden. Er gibt keine Daten an Dritte weiter, sofern das nicht in Folge wichtiger geschäftlicher Erfordernisse erforderlich ist, wie zum Beispiel die Adresse an den Transport- und Inkassodienstleister oder Lieferanten. Mieter und Vermieter verpflichten sich über den Vertrag und den Inhalt dieses Vertrages gegenüber Dritten Stillschweigen zu wahren. Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung ist auf der Internetseite von dein-notfallkoffer.de abrufbar und eine Anforderung per Mail an info@dein-notfallkoffer.de möglich.

§ 10       Gerichtsstand und anwendbares Recht

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem unter diesen Mietbedingungen und den AGB unseres Onlineshops geschlossenen Vertrag ist der Sitz des Vermieters.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

§ 11          Sonstige Bestimmungen

Zu diesem Vertrag bestehen keine Nebenabreden. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen davon unberührt. An die Stelle einer unwirksamen und undurchführbaren Bestimmung tritt eine solche, die dem Sinn und Zweck dieser Bestimmung am nächsten kommt.

§ 12       Bereitstellung von automatischen externen Defibrillatoren (AED)

§ 12.1    Medizinproduktegesetz

Nach dem Medizinproduktegesetz ist eine Inbetriebnahme und Einweisung in die Funktionsweise des Gerätes beim Mieter vor Ort vorgeschrieben. Die Kosten für diese Einweisung werden dem Mieter einmalig gesondert wie angeboten in Rechnung gestellt.

Die für die Miete des Defibrillators vereinbarte Zahlung umfasst die Kosten für die Bereithaltung des Mietgerätes. Dem Mieter entstehen außer im Falle eines Behandlungs- oder sonst wie gearteten Einsatz des Gerätes während der Mietzeit keine über die monatliche Miete hinausgehenden Kosten.

Die Kosten für den fristgerechten Austausch der Elektroden-Pads und/oder der Batterie trägt der Vermieter. Der Vermieter übernimmt kostenlos die Überwachung der entsprechenden Intervalle, ohne dass die Sorgfaltspflicht des Mieters hierdurch berührt wird.

Der Einsatz des Geräts zur Herzfrequenzmessung, auch mit eventuell einhergehender Impulsauslösung, überschreitet den diesem Mietvertrag zugrunde liegenden zweckbestimmten Gebrauch. Dieser beschränkt sich auf die Defibrillation lebloser Personen.

Der Mieter hat sich unverzüglich nach Einsatz des Gerätes zur Bestellung neuer Elektrodenpads an den Vermieter zu wenden. Die Kosten für den Austausch der Elektroden-Pads werden dem Mieter gesondert in Rechnung gestellt. Die Batterie des Mietgeräts wird durch einen einmaligen Einsatz nicht relevant geschwächt, sodass diese in der Regel nicht ausgetauscht werden muss. Sollte das Gerät während der vereinbarten Mietdauer häufiger als fünf Mal benutzt werden, so erfolgt turnusmäßig ein Batteriewechsel. Die Kosten für den Austausch der Batterie werden dem Mieter gesondert in Rechnung gestellt.

Im Falle von Beschädigungen des Defibrillators, die direkt oder indirekt durch ein Verschulden des Mieters oder eines Dritten verursacht wurden, sind der Vermieter und der Mieter auch dann zur Kündigung berechtigt, wenn die Wiederherstellungskosten 50 % des Zeitwertes überschreiten. Die Kündigung hat stets eine Ausgleichszahlung des Mieters entsprechend der Vereinbarung zur Miete zur Folge. Im Fall der Beschädigung des Mietgerätes wird der Mieter verpflichtet, den Schaden unverzüglich durch den Vermieter oder einen von diesem beauftragten Dritten beheben zu lassen, wenn er nicht aufgrund der vorstehenden Regelungen den Mietvertrag kündigt. Machen weder der Vermieter noch der Mieter von dem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch, so ist der Mieter verpflichtet, die Miete weiter zu zahlen. Er wird dann das Mietgerät auf eigene Kosten durch den Vermieter Instand setzen lassen.

§ 12.2    Medizinprodukte-Betreiberverordnung

Der Mieter, welcher das Mietgerät für gewerbliche oder wirtschaftliche Zwecke nutzt oder in deren Gefahrenbereich Arbeitnehmer beschäftigt sind, unterliegt der Medizinprodukte-Betreiberverordnung. Der Mieter erhält eine Kopie der Medizinprodukte-Betreiberverordnung gemeinsam mit dem Mietgerät vom Vermieter ausgehändigt. In dieser Verordnung sind Pflichten wie z. B. ordnungsgemäße Inbetriebnahme, Führen eines Medizinproduktebuches, eines Bestandsverzeichnisses (beides als Vordruck dem Mietgerät beiliegend) u. a. geregelt.

Beim Vertragsgegenstand handelt es sich um einweisungspflichtiges Medizinprodukt, welches erst nach Inbetriebnahme und Einweisung durch den Vermieter oder einem seiner Partner vom Mieter verwendet werden darf. Für die erstmalige Inbetriebnahme und Funktionsprüfung nach Medizinproduktegesetz wird diese dem Mieter gesondert in Rechnung gestellt. Eine Unterweisung der Ersthelfer ist dabei nicht inbegriffen. Der Mieter benennt dem Vermieter je Mietobjekt mindestens einen Medizinprodukte-Beauftragten mit vollständigem Namen, Telefon sowie Fax und/oder E-Mail. Dieser benannte Beauftragte wird im Medizinproduktebuch hinterlegt und ist organisatorischer Ansprechpartner für die Einweisung des/der Medizinprodukte-Beauftragten selbst wie auch für die Unterweisungen der Ersthelfer.

§ 12.3    Instandhaltung

Der Vermieter wird während der Vertragsdauer das Mietgerät unentgeltlich Instand halten. Die notwendigen Arbeiten werden auf Anforderung des Mieters durchgeführt.

Der Mieter ist verpflichtet dem Vermieter jeden erkennbaren Funktionsmangel sowie einen Einsatz des Gerätes unverzüglich mitzuteilen. Der Vermieter wird nach seiner Wahl das Gerät entweder reparieren oder durch ein gleichwertiges Gerät ersetzen.

Der Vermieter ist zur unentgeltlichen Instandsetzung nicht verpflichtet, wenn das Mietgerät direkt oder indirekt durch ein Verschulden des Mieters oder eines Dritten, z. B. durch eine nicht vertragsgemäße Benutzung, beschädigt worden ist. In diesem Fall hat der Mieter die Kosten der Instandsetzung selbst zu tragen.

§ 12.4    Haftung

Soweit nicht anderweitig in diesen AGB geregelt, sind Schadensersatzansprüche des Mieters, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit wie folgt gehaftet wird: nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit vom Vermieter oder dessen gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten, bei Arglist, wegen der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die dem Mieter aus verspäteter Lieferung oder anderweitiger Verzögerung entstehen sowie aufgrund von technischen Mängeln am Gerät. Der Mieter verpflichtet sich, die Ware sofort nach Erhalt zu prüfen und bei Mängeln die Ware entweder nicht anzunehmen oder binnen 5 Werktagen an den Vermieter mit einer Erläuterung der Mängel zurückzusenden.

Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht ein anderer der vorgenannten Fälle vorliegt.

Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietgerät gemäß den Herstellervorgaben aufzubewahren und die Funktionsfähigkeit des Gerätes, welches tägliche Selbsttests auf verschiedenen Service-Ebenen durchführt, regelmäßig durch Sichtprüfung auf Blinken der grünen Leuchtdiode, welche ordnungsgemäße Betriebsfähigkeit signalisiert, zu überprüfen.

Dem Mieter sind Eingriffe in das Gerät strikt untersagt und führen ohne weitere Beweispflichten zu Schadensersatzansprüchen seitens des Vermieters.

Sofern der Mieter eine Hausratsversicherung für seine Räume hat, meldet er das Mietgerät bei dieser entsprechend an.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Für alle Bestellungen über unseren Online-Shop durch Verbraucher und Unternehmer gelten die nachfolgenden AGB.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Gegenüber Unternehmern gilt: Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.

2. Vertragspartner, Vertragsschluss

Der Kaufvertrag kommt zustande mit dein-notfallkoffer.de.

Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Sie können unsere Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und Ihre Eingaben vor Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem Sie die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzen. Durch Anklicken des Bestellbuttons geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Zugangs Ihrer Bestellung erfolgt per E-Mail unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung.

Wann der Vertrag mit uns zustande kommt, richtet sich nach der von Ihnen gewählten Zahlungsart:

Rechnung, SEPA Lastschriftverfahren
Wir nehmen Ihre Bestellung durch Versand einer Annahmeerklärung in separater E-Mail oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von zwei Tagen an.

Vorkasse
Wir nehmen Ihre Bestellung durch Versand einer Annahmeerklärung in separater E-Mail innerhalb von zwei Tagen an, in welcher wir Ihnen unsere Bankverbindung nennen.

PayPal
Im Bestellprozess werden Sie auf die Webseite des Online-Anbieters PayPal weitergeleitet. Dort können Sie Ihre Zahlungsdaten angeben und die Zahlungsanweisung an PayPal bestätigen. Nach Abgabe der Bestellung im Shop fordern wir PayPal zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf und nehmen dadurch Ihr Angebot an.

3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung

Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB in Textform zu. Der Vertragstext ist aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.

4. Lieferbedingungen

Zuzüglich zu den angegebenen Produktpreisen können noch Versandkosten anfallen. Nähere Bestimmungen zu ggf. anfallenden Versandkosten erfahren Sie bei den Angeboten.

Wir liefern nur im Versandweg. Eine Selbstabholung der Ware ist leider nicht möglich.

Wir liefern nicht an Packstationen.

5. Bezahlung

In unserem Shop stehen Ihnen grundsätzlich die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung:

Vorkasse
Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in separater E-Mail und liefern die Ware nach Zahlungseingang.

SEPA-Lastschriftverfahren
Mit Abgabe der Bestellung erteilen Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat. Über das Datum der Kontobelastung werden wir Sie informieren (sog. Prenotification). Mit Einreichung des SEPA-Lastschriftmandats fordern wir unsere Bank zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf. Die Zahlungstransaktion wird automatisch durchgeführt und Ihr Konto belastet. Die Kontobelastung erfolgt vor Versand der Ware. Die Frist für die Vorabankündigung über das Datum der Kontobelastung (sog. Prenotification-Frist) beträgt 5 Tage.

PayPal
Im Bestellprozess werden Sie auf die Webseite des Online-Anbieters PayPal weitergeleitet. Um den Rechnungsbetrag über PayPal bezahlen zu können, müssen Sie dort registriert sein bzw. sich erst registrieren, mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung an uns bestätigen. Nach Abgabe der Bestellung im Shop fordern wir PayPal zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf. Die Zahlungstransaktion wird durch PayPal unmittelbar danach automatisch durchgeführt. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang.

Rechnung
Sie zahlen den Rechnungsbetrag nach Erhalt der Ware und der Rechnung per Überweisung auf unser Bankkonto. Wir behalten uns vor, den Kauf auf Rechnung nur nach einer erfolgreichen Bonitätsprüfung anzubieten.

6. Widerrufsrecht

Verbrauchern steht das gesetzliche Widerrufsrecht, wie in der Widerrufsbelehrung beschrieben, zu. Unternehmern wird kein freiwilliges Widerrufsrecht eingeräumt.

7. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Für Unternehmer gilt ergänzend: Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Sie dürfen die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern; sämtliche aus diesem Weiterverkauf entstehenden Forderungen treten Sie – unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer neuen Sache – in Höhe des Rechnungsbetrages an uns im Voraus ab, und wir nehmen diese Abtretung an. Sie bleiben zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, wir dürfen Forderungen jedoch auch selbst einziehen, soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.

8. Transportschäden

Für Verbraucher gilt: Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.

Für Unternehmer gilt: Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf Sie über, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben. Unter Kaufleuten gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Unterlassen Sie die dort geregelte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben.

9. Gewährleistung und Garantien

Soweit nicht nachstehend ausdrücklich anders vereinbart, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.
Beim Kauf gebrauchter Waren durch Verbraucher gilt: wenn der Mangel nach Ablauf eines Jahres ab Ablieferung der Ware auftritt, sind die Mängelansprüche ausgeschlossen. Mängel, die innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Ware auftreten, können im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Ablieferung der Ware geltend gemacht werden.
Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten Sachen ein Jahr ab Gefahrübergang. Der Verkauf gebrauchter Waren erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 445a BGB bleiben unberührt.
Gegenüber Unternehmern gelten als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibungen des Herstellers, die in den Vertrag einbezogen wurden; für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstige Werbeaussagen übernehmen wir keine Haftung.
Ist die gelieferte Sache mangelhaft, leisten wir gegenüber Unternehmern zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung).
Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden
• bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
• bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist
• bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten)
• im Rahmen eines Garantieversprechens, soweit vereinbart
• soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen finden Sie jeweils beim Produkt und auf besonderen Informationsseiten im Online-Shop.

10. Haftung

Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haften wir stets unbeschränkt
• bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
• bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung
• bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, oder
• soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.

11. Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden. Wir sind bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

12. Schlussbestimmungen

Sind Sie Unternehmer, dann gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

AGB erstellt mit dem Trusted Shops Rechtstexter in Kooperation mit Wilde Beuger Solmecke Rechtsanwälte.